Beratung durch die Apotheke
Apotheken dürfen die Probenentnahme für die Erstellung von Abstammungsgutachten bezeugen (Gem. GEKO zu §17 und §23,siehe: Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:169–175; DOI 10.1007/s00103-012-1575-3). Alle dazu notwendigen Formulare finden sich im jeweiligen Probenentnahmeset. Bestellen können Sie das Probenentnahmeset unter PZN: 9261989 beim Labor oder über Ihren Großhändler. Über die 4878739 sind sogar die Analysekosten für insgesamt 3 Personen abgedeckt.
Bitte beachten: Das Einverständnis aller Tespersonen ist Voraussetzung, d.h. bei Kindern unter 18 Jahren muss auch die Mutter schriftlich zustimmen, sofern ein geteiltes Sorgerecht vorliegt.